Navigation überspringenSitemap anzeigen

Wartung & Prüfung Erfahren Sie mehr

Muss eine Blitzschutzanlage geprüft und gewartet werden? Unbedingt.
Die VDE 0185-305 schreibt es zwingend vor. Nach dieser Vorschrift und den Vorgaben des Verbandes der Schadensversicherer müssen Blitzschutzanlagen ständig in betriebsbereitem Zustand sein. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel behoben und die Anlage auf den Stand der Wissenschaft und Technik gebracht wird.

Alle öffentlichen Gebäude müssen alle 2 Jahre von einer Prüforganisation geprüft werden. Alle privaten Gebäude müssen alle 4 - 5 Jahre geprüft werden. Den Besitzer eines Hauses mit Blitzschutzanlage wird auferlegt, bei festgestellten Mängeln schnellstens die Instandsetzung durch eine Fachfirma zu veranlassen. Wird dies unterlassen und es kommt bei einem Blitzeinschlag zu Personenschäden, werden unweigerlich Verantwortliche gesucht und bestraft. Während man bei den meisten Bautechnischen Handwerkerleistungen sehen und merken kann, ob die Sache funktioniert, stellt man natürlich erst dann fest wie gut eine Blitzschutzanlage war, wenn der Blitz eingeschlagen hat. Also wenn das Haus einen schweren Schaden erlitten hat, oder noch schlimmer, jemand verletzt wurde, oder zu Tode kam. Viele Hausbesitzer kennen sich mit den meisten Handwerksarbeiten gut aus und führen oft auch Reparaturen selbst aus.

Leider geht das beim Blitzschutz nicht so einfach, da müssen Spezialisten ran. Das ist in etwa so, als wollte man sein eigener Arzt sein. Natürlich sind auch viele Laien elektrotechnisch vorgebildet, aber um das Gewerk Blitzschutz richtig zu verstehen, muss man inzwischen ein voll ausgebildeter Fachmann sein, wenn man die Funktionsfähigkeit einer Blitzschutzanlage beurteilen will. Eben ein Profi.

Wartung & Prüfung

Abnahmen und Prüfungen von Blitzschutzanlagen

Oft liest man in Leistungsverzeichnissen "Behördliche Abnahme durch den TüV" oder amtliche Abnahme? So etwas gibt es nicht. Der TüV ist ein eingetragener Verein! Also eine Firma wie jede andere auch und keine Behörde! Es gibt nur "Vereidigte Sachverständige", die sich als unabhängige Sachverständige mit der Prüfung von Blitzschutzanlagen befassen.

In erster Linie alle Fachfirmen mit Ihren Sachverständigen. Viele Ing. Büros, die sich neben Ihrer Tätigkeit, der Prüfung von Gebäudetechnischen Anlagen auch mit der Prüfung von Blitzschutzanlagen befassen. Der TüV genießt unter den infrage kommenden Prüf- und Revisionsfirmen keine Sonderstellung. Eine Alternative zum TüV ist z. B. die DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungsverein). Im Gegensatz zu privaten Ausschreibungen, darf der TüV in Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Auftraggebern nicht bevorzugt werden, denn dies ist nach unserem Rechtsverständnis eine Ungleichbehandlung im freien Wettbewerb.

Ein Riesenproblem stellen die meistens sehr dürftigen Angaben für die Anzahl der Trennstellen in den LV's dar. Da wird vom Bieter verlangt, dass er die Kosten für die TüV - Abnahme anhand der Leistungsbeschreibung "schätzt", und dann soll er einen Pauschalpreis nennen, obwohl er keine Möglichkeit hat, die Richtigkeit der vom Planer, Ingenieurbüro oder Architekten ermittelten Massen zu prüfen. Gelegentlich wird dann von dieser Seite, argumentiert, man könne ja die Pläne einsehen kommen! Da erhebt sich natürlich die Frage, wer wohl die Zeit hat, wegen einer einzelnen Position zu einer Planeinsichtnahme anzureisen.

Manche Zeitgenossen machen Ihren Mitmenschen dadurch das Leben schwer, indem sie in den sogenannten "Vorbemerkungen" eine TüV, oder Abnahme durch einen vereidigten Sachverständigen verlangen, die dann auch prompt von den Bietern übersehen wird. Denn wer ist denn heute noch in der Lage bei allen LV's, die innerhalb einer Woche so ins Haus "flattern" alle Vorbemerkungen zu lesen.

Der Ärger ist also vorprogrammiert. Daher sollte in dieser LV - Position immer beschrieben werden, welche Prüfungen verlangt werden. Dies ist auch gemäß VOB eindeutig geklärt. Es können immer nur Leistungen angeboten werden, die genau definiert sind und für die Leistungsbeschreibung sind die LV Positionen da und nicht die Vorbemerkungen.

Was kostet die Prüfung einer Blitzschutzanlage.

Da die Kostenabrechnung der Fachfirmen und Prüfgesellschaften meistens nach der Anzahl der Ableitungen erfolgt, richten sich die Kosten nach der Anzahl der eingebauten Ableitungen, Nebenerdungen und Trennstellen. Z.B. Grundgebühr:

  • 1 Stück zwischen 50 - 200 €
  • Prüfung pro Messstelle oder Ableitung, 12 Stück zwischen 10 - 30 €
MS Blitzschutz GmbH - Logo
Allgemeine Zeiten
Montag - Donnerstag
08:30 - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 - 15:00 Uhr
Zum Seitenanfang